- Schützenkönig ín Deuten werden - seid dabei !
Was müsst ihr beachten, wenn ihr Schützenkönig werden möchtet?
Schützenkönig kann nach unserer Satzung jedes Vereinsmitglied werden, das das 21. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens zwei Jahren Mitglied im Verein ist und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachgekommen ist. Der König ernennt seinen Thron im Einvernehmen mit dem Vorstand.
Wer Interesse hat, sich um die Königswürde zu bewerben, meldet sich spätestens beim Vogelschießen beim geschäftsführenden Vorstand:
Vorsitzender Hubert Stenkamp,
Vorsitzender Daniel Krampe,
Schriftführer Frank Maiß.
Der genaue Meldeschluss wird beim Vogelschießen per Lautsprecherdurchsage bekannt gegeben.
Wir empfehlen euch aber, euch möglichst frühzeitig – gerne ab sofort – beim geschäftsführenden Vorstand zu melden. So könnt ihr euch in Ruhe informieren und erfahrt rechtzeitig alles Wichtige über eure Aufgaben und Verpflichtungen während der Regentschaft.
Anmelden können sich:
drei Anwärter mit drei Damen
alternativ seit 2012 auch zwei Anwärter mit zwei Damen
oder vier Anwärter mit vier Damen
Einzelne Anwärter können leider nicht zugelassen werden!
Wichtig ist, dass der Thron bei der Anmeldung vollständig „steht“. Das bedeutet: Alle Anwärter und Damen müssen persönlich anwesend sein und die Anmeldung unterschreiben.
Wer beim Vogelschießen den letzten Rest des Vogels abschießt, wird für die nächsten zwei Jahre Schützenkönig. Die übrigen ein bis drei Anwärter werden Minister. Gemeinsam mit der Schützenkönigin und den Ehrendamen bildet ihr dann den Thron und repräsentiert unseren Verein in einer ganz besonderen Zeit.
Für die zweijährige Regentschaft unterstützt der Verein den Thron mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von:
3.000 € bei drei oder vier Anwärtern
4.000 € bei zwei Anwärtern
Traut euch – es lohnt sich!
Die Königswürde ist nicht nur eine große Ehre, sondern auch eine einmalige Gelegenheit, das Vereinsleben aktiv mitzugestalten und Deuten gemeinsam zu vertreten. Wer mehr über die Aufgaben und Verpflichtungen während der Regentschaft erfahren möchte, kann sich jederzeit an den geschäftsführenden Vorstand wenden.